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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Lagerräume von Möbel Hunziker LagerBox sind sicher und sauber. Das dritte Obergeschoss ist mit einem sehr grossen Warenlift via Rampe oder via Haupteingang bequem zu erreichen. Wahlweise stehen Ihnen Boxen in diversen Grössen zur Auswahl. Sie können aber auch Kleinstflächen ab 1m2 oder ab einer Pallette mieten.
     
  2. Während der Öffnungszeiten von Möbel Hunziker AG sind auch die Boxen jederzeit zugänglich.
     
  3. Bei Bedarf können Sie das vorhandene Rollmaterial für den Transport von Rampe bis Lagerfläche benutzen. (Palettenrolli, Möbelrollen klein und gross, Corletten)
     
  4. Die Anlieferung/Abholung erfolgt über die Anpassrampe oder, je nach Fahrzeug, direkt an der Rampe im Gebäude.
     
  5. Der Einlagerungsmonat wird tageweise und jeder Folgemonat voll verrechnet. Die Auslagerung kann jederzeit erfolgen, es gibt Ihrerseits keine Kündigungsfrist. Der Lagernehmer ist verpflichtet, die Kündigung des Lagerraumes spätestens am Tage der Auslagerung bekannt zu geben. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Lagermiete monatlich. Die Miete ist jeweils einen Monat im Vorraus zu bezahlen.
     
  6. Die Versicherung ist Sache des Mieters.
     
  7. Zu den Installationen in und am Gebäude ist Sorge zu tragen. Möglich Schäden werden der Verursacher belastet.

Nicht Eingelagert werden darf

Natürlich gibt es einige Produkte, für die sich die LagerBOX nicht eignen und somit auch nicht eingelagert werden dürfen. Im speziellen sind dies:

  • Illegale Waren & Alle Waren die Umweltschäden verursachen können
  • Feuer und explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende Stoffe
  • Abfallstoffe und Sondermüll, Drogen und andere Suchtstoffe
  • Verderbliche Güter wie Lebensmittel, die verfaulen und Ungeziefer anziehen können
  • Lebewesen und sämtliche Pflanzengattungen